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Die Personensicherheit ist eine mögliche Form der Kreditsicherung. Hierbei garantiert (bürgt) eine andere (natürliche oder jurístische) Person für die Rückzahlung des Darlehens.

Personensicherheiten sind üblich bei Ehepartnern, wo formal einer einen Kredit aufnimmt und der andere ggf. für die Rückzahlung bürgt.

Auch bei Jugendlichen gibt es Situationen, wo die Eltern für ein Darlehen bürgen könnten.

Im geschäftlichen Bereich kommt es vor, dass Gesellschafter für die Schulden ihrer GmbH bürgen, obwohl damit die beschränkte Haftung zumindest bezüglich des Gläubigers, der die Bürgschaft erhält, aufgehoben wird.

Teilweise ist das aber gerade bei Neugründung unumgänglich, da eine Bank sonst möglicherweise keinen Kredit gewähren wird.