Ein Bürge ist eine Person (natürlich oder juristisch), der für Verpflichtungen des sogenannten Hauptschuldners gegenüber einem Gläubiger einsteht. Das zugrunde liegende Rechtsgeschäft nennt sich Bürgschaft.
Beispiel: Ein junger Mensch (Hauptschuldner) ohne eigenes Vermögen benötigt einen Kredit für die erste Wohnungsausstattung. Die Bank (Gläubiger) gewährt den Kredit nur, weil die Eltern als Bürgen (Nebenschuldner) mit in den Vertrag eintreten.
Der englische Begriff ist "sponsor", wobei das deutsche Wort Sponsor eine etwas andere Bedeutung hat.