Ein Bürge ist eine Person (natürlich oder juristisch), der für Verpflichtungen des sogenannten Hauptschuldners gegenüber einem Gläubiger einsteht. Das zugrunde liegende Rechtsgeschäft nennt sich Bürgschaft.

Beispiel: Ein junger Mensch (Hauptschuldner) ohne eigenes Vermögen benötigt einen Kredit für die erste Wohnungsausstattung. Die Bank (Gläubiger) gewährt den Kredit nur, weil die Eltern als Bürgen (Nebenschuldner) mit in den Vertrag eintreten.

Der englische Begriff ist "sponsor", wobei das deutsche Wort Sponsor eine etwas andere Bedeutung hat.

Ähnliche Artikel

Ähnliche Artikel

Ausfallbürgschaft ■■■■■■
Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft für Unternehmen, die in der Regel der . . . Weiterlesen
Personensicherheit ■■■■■■
Die Personensicherheit ist eine mögliche Form der Kreditsicherung. Hierbei garantiert (bürgt) eine . . . Weiterlesen
Tätigkeit ■■■■■
Tätigkeit (Aktivität) bezeichnet ein Handeln des Menschen und kann sowohl körperliche wie geistige . . . Weiterlesen
Vertragspartner ■■■■■
- Im Finanzkontext bezieht sich der Begriff Vertragspartner auf eine Person, ein Unternehmen oder eine . . . Weiterlesen
Kredit ■■■■■
Der Kredit (Vom lateinischen = glauben.) beschreibt eine Vereinbarung, bei der ein bestimmter Geldbetrag . . . Weiterlesen
Avalkreditrahmen ■■■■
Sofern ein Unternehmen im täglichen Geschäftsbetrieb vermehrt Bankbürgschaften/-avale benötigt, stellt . . . Weiterlesen
Grundschuld ■■■■
Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen . . . Weiterlesen
Bürgschaft ■■■■
Die Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber . . . Weiterlesen
Vertragsverhältnis ■■■■
Ein Vertragsverhältnis ist die Beziehung zwischen zwei (oder mehr) Personen (natürlichen oder juristischen), . . . Weiterlesen
Deutsch auf allerwelt-lexikon.de■■■■
Der Begriff Deutsch leitet sich vom Althochdeutschen "th(i/e)(u/o)disk" ab, was ursprünglich "diejenigen, . . . Weiterlesen