Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft für Unternehmen, die in der Regel der Absicherung eines Kredites gegenüber dem Kreditgeber (Hausbank) dient. Der Bürge  muss nur für den endgültigen Ausfall einstehen, d.h. für das, was der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und Verwertung der Sicherheiten nicht erlangen kann.

Sie ermöglicht Unternehmen bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten die Kreditaufnahme, da ein Teil des Kreditrisikos von der Sächsischen Aufbaubank übernommen wird.


Andere Definition:
Bei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge erst Zahlung leisten, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat (siehe auch Bürgschaft). Die Bürgschaftsbanken zeichnen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken und Versicherungen, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind. Man spricht dann von einer modifizierten Ausfallbürgschaft.

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