Das Arbeitgeberdarlehen wird zu besonders günstigen Bedingungen an Betriebsangehörige für den Erwerb von Wohneigentum vergeben. Daraus für den Arbeitnehmer entstehende geldwerte Vorteile müssen unter bestimmten Bedingungen versteuert werden.

Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.