Erwerb steht für den Erhalt des Eigentums an einer Sache oder der Inhaberschaft an einem Recht gegen Bezahlung.
Im Finanzbereich bezieht sich der Begriff "Erwerb" auf den Kauf von Vermögenswerten oder Aktiva durch eine Person oder ein Unternehmen. Beispiele hierfür können sein:
- Der Kauf eines Unternehmens durch eine andere Firma (Unternehmenserwerb)
- Der Kauf einer Aktie durch einen Anleger
- Der Kauf einer Immobilie durch eine Person oder ein Unternehmen
- Der Erwerb von Waren durch ein Unternehmen für den Verkauf an Kunden
- Der Erwerb von Anleihen oder anderen Schuldverschreibungen durch Investoren.