Eine Fusion bedeutet den Zusammenschluss von zwei oder mehreren bisher selbständigen Unternehmen.
Ziele von Fusionen sind z. B. Rationalisierung, Verbreiterung der Angebotspalette, Sicherung von Beschaffungs- oder Absatzmärkten, Sanierung oder steuerliche Aspekte. Bei einer Fusion kauft entweder ein Unternehmen ein anderes und gliedert es ein, oder beide Unternehmen gründen ein neues Gemeinschaftsunternehmen (z.B. DaimlerChrysler). Der Zusammenschluss größerer Unternehmen muss in Deutschland dem Bundeskartellamt angezeigt werden; u. a. dann, wenn über die Fusion ein Marktanteil von mindestens 20% erreicht wird.