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Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensrechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Im Gegensatz zu einer GmbH ist das Grundkapital in Aktien zerlegt, die leichter veräußert werden können als beispielsweise Gesellschaftanteile einer GmbH.

Die Gründung einer AG ist zum Schutz potenzieller Anleger gesetzlich stark reglementiert.

Es sind mindestens 5 Gründer notwendig, das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen.

Eine Aktiengesellschaft besitzt als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i. d. R. bei ihr nicht selbst aktiv tätig, sondern stellen mit ihren Einlagen nur das benötigte Kapital zur Verfügung. Eine Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe der Einlage beschränkt, d. h. es besteht keine persönliche Haftung der Aktionäre. Die Aktiengesellschaft ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, die einen hohen Kapitalbedarf haben, da über die Emission kleiner Kapitalanteile viele kleine Kapitalbesitzer zur Beteiligung angeregt werden können. Die Aktionäre bestimmen die Besetzung des Aufsichtsrats, der wiederum den Vorstand bestellt. Die Aktionäre entscheiden bei Hauptversammlungen über unternehmensrelevante Fragen wie Gewinnverwendung, Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie über etwaige Kapitalerhöhungen, Fusionen etc.

Beschreibung

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, die durch das Grundkapital der Aktionäre finanziert wird. Die Aktionäre besitzen Anteile an der AG in Form von Aktien und sind somit Miteigentümer des Unternehmens. Eine AG zeichnet sich durch eine hohe Kapitalbindung und eine klare Trennung zwischen Eigentum und Management aus. Die Hauptversammlung der Aktionäre trifft wichtige Entscheidungen, während der Vorstand die Geschäfte der Gesellschaft leitet. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt, wodurch das Risiko begrenzt ist.

Anwendungsbereiche

Risiken

  • Kursrisiko durch Kursschwankungen der Aktien
  • Haftungsrisiko bei Fehlentscheidungen des Managements
  • Unternehmensrisiko bei Insolvenz oder Verlusten
  • Regulatorisches Risiko durch Gesetzesänderungen oder Auflagen
  • Reputationsrisiko durch Skandale oder Krisen

Beispiele

Beispielsätze

  • Die Aktiengesellschaft hat eine Hauptversammlung einberufen.
  • Der Vorstand der Aktiengesellschaft hat die Bilanz vorgelegt.
  • Dem Aktionär gehören 100 Aktien der Aktiengesellschaft.
  • Die Hauptversammlung hat neue Vorstandsmitglieder bestätigt.
  • Die Aktionäre der Aktiengesellschaft haben über eine Dividendenausschüttung abgestimmt.

Ähnliche Begriffe

Weblinks

Zusammenfassung

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person, die durch das Grundkapital der Aktionäre finanziert wird. Sie dient der Kapitalbeschaffung und Unternehmensfinanzierung, erhöht die Flexibilität in der Unternehmensführung und birgt Risiken wie Kurs- und Haftungsrisiken. Beispiele für Aktiengesellschaften sind Apple Inc. und Volkswagen AG. Der Begriff kann in verschiedenen Fällen wie Nominativ, Genitiv, Dativ, Akkusativ und Plural verwendet werden. Ähnliche Begriffe sind Aktienmarkt und Publikumsgesellschaft.

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