Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensrechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Im Gegensatz zu einer GmbH ist das Grundkapital in Aktien zerlegt, die leichter veräußert werden können als beispielsweise Gesellschaftanteile einer GmbH.
Die Gründung einer AG ist zum Schutz potenzieller Anleger gesetzlich stark reglementiert.
Es sind mindestens 5 Gründer notwendig, das Grundkapital muss mindestens 50.000 EUR betragen.
Andere /Weitere Definition:
Eine Aktiengesellschaft besitzt als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit.Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i. d. R. bei ihr nicht selbst aktiv tätig, sondern stellen mit ihren Einlagen nur das benötigte Kapital zur Verfügung. Eine Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe der Einlage beschränkt, d. h. es besteht keine persönliche Haftung der Aktionäre. Bei der Gründung der AG muß das Grundkapital mind. 100.000 DM betragen. Die Aktiengesellschaft ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, die einen hohen Kapitalbedarf haben, da über die Emission kleiner Kapitalanteile viele kleine Kapitalbesitzer zur Beteiligung angeregt werden können. Die Aktionäre bestimmen die Besetzung des Aufsichtsrats, der wiederum den Vorstand bestellt. Die Aktionäre entscheiden bei Hauptversammlungen über unternehmensrelevante Fragen wie Gewinnverwendung, Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie über etwaige Kapitalerhöhungen, Fusionen etc.