Ein Unternehmen ist eine juristische Person. Die Rechtsform zeigt an, wie es um die Vertretung oder Haftung bei diesem Unternehmen bestellt ist. Die Rechtsform ist immer Bestandteil des Namens und muss eindeutig sein.
Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.