Ein Unternehmen ist eine juristische Person. Die Rechtsform zeigt an, wie es um die Vertretung oder Haftung bei diesem Unternehmen bestellt ist. Die Rechtsform ist immer Bestandteil des Namens und muss eindeutig sein.

Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der Einzel­unternehmung/Einzel­firma zwischen Personen­gesellschaften, Kapital­gesellschaften, Genossenschaften, Versicherungs­vereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechts­persönlichkeit und Formen mit eigener Rechts­persönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

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