English: Legal entity / Español: Persona jurídica / Português: Pessoa jurídica / Français: Personne morale / Italiano: Persona giuridica

Eine Juristische Person ist ein Rechtsgebilde, das einer natürlichen Person gleichgestellt ist, also ebenfalls Rechte erwerben und Pflichten haben kann.

Diese Person ist damit rechtsfähig. Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die zusammengeschlossen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Es gibt juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Juristische Personen des privaten Rechts sind der eingetragene Verein (eV), die eingetragene Genossenschaft (eG), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind die Körperschaften (z.B. Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten (z.B. Deutsche Bundesbank) und Stiftungen (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) des öffentlichen Rechts.

Beschreibung

Eine juristische Person ist eine Gruppierung von Personen oder Kapital, die rechtlich als eigenständige Entität behandelt wird und somit Rechte und Pflichten wie eine natürliche Person besitzt. Im Finanzkontext bezieht sich die juristische Person oft auf Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder staatliche Institutionen, die am Wirtschaftsleben teilnehmen.

Anwendungsbereiche

  • Unternehmensgründung und -führung
  • Steuerliche Belange und Verpflichtungen
  • Kapitalbeschaffung und Investitionen
  • Vertragsabschlüsse und Rechtsgeschäfte
  • Haftungsfragen und Schadenersatzansprüche

Risiken

Beispiele

  • AG (Aktiengesellschaft)
  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • Stiftung
  • Verein
  • Behörde

Beispielsätze

  • Die juristische Person ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
  • Der Vorstand der AG hat eine wichtige Entscheidung getroffen.
  • Dem Verein wurde eine Geldstrafe auferlegt.
  • Die Bank finanziert das Projekt der GmbH.
  • Die Stiftungen haben ihre Jahresberichte vorgelegt.

Ähnliche Begriffe

  • Rechtsperson
  • Unternehmen
  • Kapitalgesellschaft
  • Organisation
  • Träger juristischer Rechte und Pflichten

Zusammenfassung

Juristische Personen sind rechtlich eigenständige Entitäten im Finanzkontext, die z.B. in der Unternehmensgründung, Steuerfragen, Vertragsabschlüssen und Haftungsfragen eine wichtige Rolle spielen. Dabei können Risiken wie Haftung für Schulden, Compliance-Verstöße und Insolvenz auftreten. Beispiele für juristische Personen sind AG, GmbH, Stiftungen, Vereine und Behörden.

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