Als Verbindlichkeit gilt eine finanzielle Verpflichtung eines Unternehmens gegenüber Dritten.
Hierzu zählen
Im Grenzbereich befinden sich Rückstellungen. Dies sind Verbindlichkeiten, die jedoch weder in der Höhe, noch in der Fälligkeit bekant sind. (Pensionsrückstellungen). Manchmal ist sogar der Gläubiger unbekannt (Prozessrückstellungen).
Nicht zu den Verbindlichkeiten zählen
- das Eigenkapital
- Rücklagen
- Gewinnvorträge