Eine Pensionsrückstellung ist eine finanzielle Rückstellung eines Unternehmens zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Alters- oder Invaliditätsversorgung der Arbeitnehmer.
Diese Rückstellungen müssen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Es sind nicht unmittelbar Verbindlichkeiten, weil zwar sicher ist, dass die Altersversorgung gezahlt werden muss, jedoch die genaue Höhe und Dauer noch nicht absehbar ist. Hier bildet man aufgrund der Erfahrung mit statistischen Methoden einen Wert, der der tatsächlichen Verbindlichkeit nahe kommt.