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Die Bilanz eines Unternehmens besteht aus Aktiva und Passiva, wobei die Passiva die Mittelherkunft darstellt. Die Passiva unterteilen sich in
- Eigenkapital,
- Rücklagen,
- Gewinn,
- Fremdkapitel,
- Rückstellungen
Andere /Weitere Definition:
Die Passiva in der Bilanz eines Unternehmens weist die Verbindlichkeiten und das Eigenkapital und damit die Quellen der Unternehmensfinanzierung auf. Ein Überschuss auf der Passivseite entspricht einem Verlust und wird durch eine entsprechende Position "Verlust" auf der Aktivseite ausgeglichen. Dies geschieht, damit die Bilanzsumme auf beiden Seiten der Bilanz (Aktiva und Passiva) gleich ist. Man nimmt in Kauf, dass es nicht unmittelbar einsichtig ist, dass der Verlust eines Unternehmens als Aktiva verbucht wird.
Andere /Weitere Definition:
Die Passiva, auch Passivseite oder Passiven genannt, bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts und sind in § 266 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Die Passivseite stellt die Mittelherkunft eines Unternehmens dar. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis das Vermögen eines Unternehmens durch Fremdkapital finanziert ist. Die Passivseite gliedert sich in die Positionen Eigenkapital, (Sonderposten), (Rückstellungen), Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzung.
Die Passiva werden üblicherweise auf der rechten Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Aktiva, die auf der linken Seite der Bilanz ausgewiesen werden. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft auf, die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung.
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