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Die Aktiva - auch Aktivseite oder Aktiven genannt - zeigen die Verwendung der Finanzmittel auf und sind Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts. In § 266 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) wird die Aktivseite legal definiert. Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite einer Bilanz aufgezeigt.

Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen werden. Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung auf, die Passivseite die Mittelherkunft.

Im Finanzkontext bezieht sich die Aktivseite einer Bilanz auf die Vermögenswerte oder Ressourcen eines Unternehmens. Hier sind einige Beispiele, die den Begriff erläutern:

  1. Bargeld: Das Bargeld, das ein Unternehmen auf der Bank hat oder in der Kasse aufbewahrt, ist ein Aktivposten auf der Aktivseite der Bilanz.

  2. Forderungen: Wenn ein Unternehmen von einem Kunden eine Zahlung erwartet, ist dies eine Forderung, die als Aktivposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen wird.

  3. Sachanlagen: Sachanlagen wie Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge sind ebenfalls Aktivposten auf der Aktivseite der Bilanz.

  4. Vorräte: Vorräte, die ein Unternehmen zur Produktion oder zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen hält, sind ein weiterer Aktivposten auf der Aktivseite der Bilanz.

  5. Beteiligungen: Beteiligungen an anderen Unternehmen, Investmentfonds oder andere Wertpapiere sind auch Aktivposten auf der Aktivseite der Bilanz.

Die Aktivseite der Bilanz gibt somit Auskunft darüber, welche Vermögenswerte ein Unternehmen besitzt und wie diese finanziert wurden. Dabei wird zwischen kurzfristigen Aktiva (z.B. Vorräte, Forderungen) und langfristigen Aktiva (z.B. Sachanlagen, Beteiligungen) unterschieden.

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