Der Aufsichtsrat ist das Überwachungsorgan einer Aktiengesellschaft bzw. KGaA. Die Einrichtung eines Aufsichtrats ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Aufsichtsrat nimmt damit eine wesentliche Kontrollfunktion in einer Aktiengesellschaft wahr.
Neben der reinen Kontrolltätigkeit nimmt der Aufsichtsrat oft auch beratende Aufgaben wahr. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestimmt, ist also ein Vertreter der Eigentümer. In dieser Funktion ist es auch seine Aufgabe, den Vorstand zu bestellen und abzuberufen.