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Die Kreditinstitute vergeben bei nicht Selbstständigen den Status "Geordnete Finanzielle Verhältnisse", sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbstständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben.

Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.

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