Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich (beispielsweise) die Hausbank des Auftragnehmers, z.B. eines Handwerkers, für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5% der Rechnungssumme) ausgelöst werden.

Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.

Eine Gewährleistungsbürgschaft im Finanzkontext ist somit eine Form der Bürgschaft, die von einem Dritten zugunsten des Gläubigers (z.B. des Auftraggebers) geleistet wird, um sicherzustellen, dass der Schuldner (z.B. der Auftragnehmer) seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und für mögliche Schäden oder Mängel haftet.

Im Allgemeinen wird eine Gewährleistungsbürgschaft im Zusammenhang mit Bau- oder Lieferverträgen verwendet, bei denen der Auftragnehmer die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen hat. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für den Auftraggeber, falls der Auftragnehmer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder es zu Mängeln kommt.

Ein Beispiel für eine Gewährleistungsbürgschaft könnte ein Bauvertrag sein, bei dem der Auftragnehmer eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für die durchgeführten Arbeiten hat. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine Gewährleistungsbürgschaft verlangen, die für diesen Zeitraum haftet, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer für Mängel oder Schäden haftet und diese auch behebt.

Die Höhe der Gewährleistungsbürgschaft wird in der Regel als Prozentsatz des Vertragswerts festgelegt und kann je nach Vertragsbedingungen variieren.

Es ist zu beachten, dass eine Gewährleistungsbürgschaft nicht dasselbe wie eine Performance-Bürgschaft ist. Eine Performance-Bürgschaft sichert die Vertragserfüllung des Auftragnehmers und wird in der Regel vor Beginn der Arbeiten geleistet.


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