Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV, auch: Price-Earnings-Ratio (PER)) berechnet sich aus dem Verhältnis von Kurs und Gewinn pro Aktie. Stellt man das KGV eines Unternehmens in Relation zum durchschnittlichen KGV der Branche, erhält man einen ersten Eindruck von einer möglichen Über- oder Unterbewertung. Überbewertet ist ein Unternehmen dann, wenn das KGV deutlich über dem des Branchendurchschnitts liegt. Somit bedeutet ein KGV von 50: Unter der Voraussetzung, dass die Gewinne konstant bleiben, muss man bei diesem KGV 50 Jahre warten, bis die Erträge den Kaufpreis decken.

Das KGV ist nicht geeignet zur Beurteilung von Wachstumsunternehmen und Unternehmen mit anfänglicher Verlustsituation (siehe hierzu PEG).


Andere Definition:

Das Kurs/Gewinn-Verhältnis (KGV) gibt an, in welchem Verhältnis der Gewinn einer AG zur aktuellen Börsenbewertung steht.

Es errechnet sich aus dem Kurs geteilt durch den Jahresüberschuss (oder geschätzter Gewinn) pro Aktie. Bei einem niedrigen positiven KGV gilt eine Aktie als günstig, bei einem hohen positiven KGV als ungünstig. Wachstumswerte können aufgrund der großen Zukunftschancen trotz eines hohen KGVs weiterhin ein hohes Potential vorweisen. Bei Verlusten (negativer Gewinn) kann dennoch ein KGV ermittelt werden. Jedoch ändert sich die Aussage: Ein hohes negatives KGV (z.B. -5) ist extrem ungünstig, weil der Verlust der Börsenbewertung entspricht. Dagegen ist ein niedriger Wert (z.B. -100) besser, aber immer noch "sehr ungünstig", weil der Verlust noch relativ klein ist.

De Begriffe "hoch" und "niedrig" beziehen sich dabei immer auf die Zahlenwerte. Ein KGV von -5 ist daher höher als ein KGV von -100.

Eine Tabelle mag dies verdeutlichen. Der Kurswert einer Aktie sei dabei stets 100 €.

Gewinn (€ je Aktie) KGV Bewertung der Aktie
-20 -5 extrem ungünstig
-1 -100 sehr ungünstig
1 100 ungünstig
10 10 günstig

Analysten betrachten nicht nur das aktuelle KGV, sondern schätzen auch den künftigen Börsenkurs aufgrund von Gewinnvorhersagen.