Eine Forderung ist im Allgemeinen das Geltendmachen eines Rechtes, d.h. der Rechteinhaber fordert sein Recht ein.
Im Finanzwesen bezeichnet eine Forderung zwar ein Recht auf Bezahlung, jedoch kann dieses Recht üblicherweise erst nach Ablauf einer Frist eingefordert werden.
Daher ist jedes Unternehmen verpflichtet, seine Forderungen als Werte (auf der Aktivseite der Bilanz) aufzuführen.
Entsprechend ist das Unternehmen, gegen das sich die Forderung richtet, diese als "Schuld" auf der Passivseite der Bilanz aufzuführen.
Forderungen an das Unternehmen werden in der Bilanz auf der Passivseite gruppiert nach Fristigkeit.
Auch die Gruppierung nach der "Güte" einer Forderung ist üblich. So werden auf der Aktivseite Barmittel (also Forderungen gegen die Bundesbank), besicherte Darlehen und Kredite an Kunden ("Forderungen aus Lieferungen und Leistungen") stets separat aufgeführt.