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Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. Die Eintragung erfolgt in dem dazugehörigen Grundbuch, welches beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Die Eintragung genießt öffentlichen Glauben. Sie stellt im Gegensatz zur Hypothek einen alleinigen dinglichen Anspruch dar, der von dem jeweiligen Kreditverhältnis losgelöst zu betrachten ist (Abstraktheit). Sie kann für sämtliche Finanzierungsformen als Kreditsicherheit herangezogen werden und stellt bei keinen oder verhältnismäßigen Vorlasten eine werthaltige Banksicherheit dar.

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