Das Partiarische Darlehen ist ein Darlehen, bei dem die Gegenleistung kein festgesetzter Zins sondern eine Gewinnbeteiligung ist. (Partiarisch = Gewinnanteilig, Engl.: Part=Teil )

Trotz der Gewinnbeteiligung, was ja eigentlich für eine Kapitalbeteiligung spricht, wird es als Darlehen angesehen, da der Kreditgeber keinen unternehmerischen Einfluss hat und im allgemeinen auch Sicherheiten für sein Darlehen fordert.

Der Kreditvertrag sollte juristisch begleitet werden, da bei Fehlern der Vertrag auch als Stille Beteiligung angesehen werden könnte. Dann droht der Verlust der Gewinnbeteiligung bis schlimmstenfalls zur Haftung für den unternehmerischen Erfolg.