Der Besitzer einer Sache hat die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache und auch den Willen, diese zu besitzen. Dieser Besitz kann legal (durch Miete) oder illegal (durch Diebstahl) erworben werden, jedoch leiten sich nur aus einem legalen Besitz über den zugrunde liegenden Vertrag Rechte ab.

Im Finanzsektor bezieht sich der Begriff "Besitzer" auf Personen oder Organisationen, die Eigentümer von Finanzinstrumenten wie Aktien, Anleihen, Devisen oder Derivaten sind. Dazu gehören zum Beispiel Banken, Investmentfonds, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen. Als Besitzer von Finanzinstrumenten haben diese Personen oder Organisationen das Recht, über diese Instrumente zu verfügen und damit Gewinne oder Verluste zu erzielen. In manchen Fällen haben die Besitzer auch eine Stimme bei Entscheidungen, die die Gesellschaft betreffen, zum Beispiel bei der Wahl von Vorstandsmitgliedern oder bei der Genehmigung von Unternehmensentscheidungen. Der Begriff "Besitzer" kann auch verwendet werden, um die Eigentümer von Vermögenswerten wie Immobilien, Kunstwerken oder Sammlerstücken zu beschreiben.

Ein Beispiel für Besitzer, die nicht Eigentümer sind, wäre:

  • Ein Leasingnehmer. Wenn eine Person oder eine Organisation ein Fahrzeug oder eine andere Anlage im Leasing erwirbt, ist sie zwar der Besitzer des Gegenstandes, aber nicht der Eigentümer. Der Eigentümer des Gegenstandes ist in diesem Fall der Leasinggeber, der das Fahrzeug oder die Anlage an den Leasingnehmer vermietet. Der Leasingnehmer hat das Recht, den Gegenstand während der Leasingdauer zu nutzen, aber er hat kein Eigentumsrecht an dem Gegenstand und muss ihn am Ende der Leasingdauer an den Leasinggeber zurückgeben.
  • Ein weiteres Beispiel für Besitzer, die nicht Eigentümer sind, wäre der Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. Der Mieter ist zwar der Besitzer des Gebäudes während der Mietdauer, aber er ist nicht der Eigentümer. Der Eigentümer des Gebäudes ist in diesem Fall der Vermieter, der das Gebäude an den Mieter vermietet. Der Mieter hat das Recht, das Gebäude während der Mietdauer zu nutzen, aber er hat kein Eigentumsrecht an dem Gebäude und muss es am Ende der Mietdauer an den Vermieter zurückgeben.

Wer auf einer öffentlichen Parkbank sitzt hat zwar die tatsächliche Verfügungsgewalt, es fehlt jedoch (meist) der Besitzwille, daher wird man hier kein Besitzer.

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