Der Mieter ist Vertragspartner in einem Mietvertrag. Dem Mieter wird eine Sache zum Gebrauch überlassen und im Gegenzug zahlt er eine Miete an den Vermieter bzw. Eigentümer der Sache.
Gegenstand eines Mietvertrages können sein
- Immobilien
- Haus
- Wohnung
- Zimmer
- Gewerbliche Grundstücke und Räumlichkeiten
- Mobile Sachen
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen
- Fahrzeuge
Wer eine Sache nicht vom Eigentümer, jedoch von dem rechtmäßigen Besitzer (z.B. dem Mieter) mietet, wird als Untermieter bezeichnet.
In der Schifffahrt und Luftfahrt wird auch der Begriff "Charter" verwendet. Wird lediglich ein Schiff oder Flugzeug gechartert, ist dies eine Miete. Wird jedoch das Fahrzeug komplett mit Besatzung gechartert, liegt hier ein Vertrag über das Erbringen einer Dienstleistung vor.
Entsprechendes gilt für den Verkehr. Wer ein Taxi ruft, schließt einen Dienstleistungsvertrag ab. Für einen Mietwagen gilt ein Mietvertrag.