Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag abschließt.
Das Leasing wird üblicherweise von einer Leasinggesellschaft angeboten.
Der Leasingnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Leasinggeber einen Leasingvertrag abschließt.
Das Leasing wird üblicherweise von einer Leasinggesellschaft angeboten.
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.