Unter einer Kapitalbeteiligung versteht man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. Der Eigentümer dieser Anteile (Teilhaber) wird je nach Rechtsform als Aktionär (AG), Gesellschafter (GmbH, GbR), Komplementär (KG), Kommanditist (KG) bezeichnet.

Typisch für den Teilhaber ist, dass er das Risiko des wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens trägt. Das unterscheidet ihn vom Darlehnsgeber, der unabhängig von der finanziellen Situation des Unternehmens, die Rückzahlung des Darlehens verlangen kann.

Ähnliche Artikel

Gesellschafter ■■■■■■■■■■
Der Gesellschafter ist der (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens. Je nach Haftungsumfang wird er auch . . . Weiterlesen
KGaA ■■■■■■■■■■
KGaA steht für "Kommanditgesellschaft auf Aktien" und ist eine Rechtsform eines Unternehmens, die vor . . . Weiterlesen
Teilhaber ■■■■■■■■■
Teilhaber im Finanzkontext bezieht sich auf eine Person oder eine Organisation, die einen Anteil am Eigentum . . . Weiterlesen
Personengesellschaft ■■■■■■■■■
Der Begriff Personengesellschaft fasst die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft . . . Weiterlesen
Anteilseigner ■■■■■■■■
Der Begriff "Anteilseigner" bezieht sich auf eine Person oder Organisation, die eine Beteiligung an einem . . . Weiterlesen
Unternehmen ■■■■■■■■
Ein Unternehmen ist ein wirtschaftliche Einheit mit folgenden EigenschaftenDas Streben nach Gewinn, Die . . . Weiterlesen
OHG ■■■■■■■■
OHG steht für "Offene Handelsgesellschaft" und ist eine Form der Personengesellschaft. Eine OHG ist . . . Weiterlesen
Stammkapital ■■■■■■■
Stammkapital im Finanzenkontext bezeichnet den Betrag des Kapitals, das von den Gesellschaftern einer . . . Weiterlesen
Abandonnement ■■■■■■■
Der Begriff Abandonnement (frz.: Abtretung) beschreibt die (entgeltliche) Preisgabe von Rechten Nach . . . Weiterlesen
Aktie ■■■■■■■
Ein Aktie ist ein handelbares Wertpapier, das einen Anteil am Eigenkapital eines Unternehmens repräsentiert. . . . Weiterlesen