Unter einer Kapitalbeteiligung versteht man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. Der Eigentümer dieser Anteile (Teilhaber) wird je nach Rechtsform als Aktionär (AG), Gesellschafter (GmbH, GbR), Komplementär (KG), Kommanditist (KG) bezeichnet.

Typisch für den Teilhaber ist, dass er das Risiko des wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens trägt. Das unterscheidet ihn vom Darlehnsgeber, der unabhängig von der finanziellen Situation des Unternehmens, die Rückzahlung des Darlehens verlangen kann.

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