Star InactiveStar InactiveStar InactiveStar InactiveStar Inactive
 

Ein Kommanditaktionär ist ein Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Er ist anteilig am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Im Gegensatz zum Komplementär haftet er nicht persönlich, sondern wie ein normaler Aktionär lediglich in Höhe seiner Einlage.

Ähnliche Artikel

Kommanditgesellschaft auf Aktien ■■■■■■■
Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft mit Elementen einer Personengesellschaft; . . . Weiterlesen
Aktiengesellschaft ■■■■■■
Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensrechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten . . . Weiterlesen
Personengesellschaft ■■■■■■
Der Begriff Personengesellschaft fasst die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft . . . Weiterlesen
Kommanditgesellschaft ■■■■■
Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen . . . Weiterlesen
Kommanditist ■■■■■
Der Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der nur bis zur Höhe seiner Einlagen . . . Weiterlesen
Inhaberaktie ■■■■
Die Inhaberaktie ist eine Aktie, deren Rechte aus dem entsprechenden Papier (dem Inhaberpapier) abgeleitet . . . Weiterlesen
Gesellschafter ■■■■
Der Gesellschafter ist der (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens. ; - Je nach Haftungsumfang wird er . . . Weiterlesen
Berichtigungsaktien ■■■■
Berichtigungsaktien sind Aktien den Altaktionären nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln . . . Weiterlesen
Aktie ■■■■
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das den Aktionär (dem Eigentümer des Papiers) als Teilhaber an einer . . . Weiterlesen
Kapitalherabsetzung ■■■■
Eine Kapitalherabsetzung ist eine Maßnahme bei Kapitalgesellschaften, die die Höhe des Grund- bzw.  Stammkapitals . . . Weiterlesen