Als Junge Aktien gelten solche Aktien, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft emittiert werden.

Junge Aktien werden zuerst den Altaktionären angeboten, die infolge Ihrer Bezugsrechte ein Vorkaufsrecht besitzen. Üben die Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht aus, so werden die verbliebenen jungen Aktien an der Börse gehandelt, bis diese den Status (volle Dividendenberechtigung) der "Altaktien" erreicht haben. Das Gegenteil sind --->alte Aktien.