Ein Leerverkauf ist ein Verkauf von Wertpapieren, die sich nicht im Eigentum des Verkäufers befinden.

Die Verkäufer sind auf sinkende Kurse (bearish) eingestellt und spekulieren darauf, sich zu einem späteren Zeitpunkt günstiger eindecken zu können (die verkauften Wertpapiere erwerben zu können) und somit die Differenz als Gewinn zu verbuchen. Da der Käufer ein Recht auf Lieferung der Wertpapiere hat, muss sich der Verkäufer diese gegen Leihgebühr ausleihen. Verleiher sind z.B. Kapitalsammelstellen, die die Wertpapiere langfristig halten wollen. Sie sind nicht an einem Verkauf interessiert bzw. glauben nicht an sinkende Kurse.