Ein Freimakler (Freier Makler) ist ein Makler, der die Kauf- und Verkaufsorders im Freiverkehr abwickelt.

Ein Freimakler handelt sowohl im Auftrag von Privatkunden als auch von Banken und darf, im Gegensatz zum amtlichen Makler, auch auf eigene Rechnung Wertpapiere handeln. Freimakler müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Zulassung an der Börse besitzen.

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