Die Abgabenordnung (AO) enthält die allgemeinen Regeln für das Steuerrecht und ist damit das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als so genanntes allgemeines Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe verfahrensrechtlich zu behandeln sind.

Daneben enthält die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften

  • zu steuerlichen Grundbegriffen,
  • zum Steuerstrafrecht,
  • zum Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • zum Gemeinnützigkeitsrecht und
  • zum Steuerschuldrecht.

Während die einzelnen Steuergesetze (z. B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) die Entstehung und Berechnung der Steuer regeln, enthält die Abgabenordnung grundsätzliche Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen ist und wann sie zu entrichten ist.

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