English: Taxes / Español: Impuestos / Português: Impostos / Français: Taxes / Italiano: Tasse

Im Haushaltsjahr 2001 beanspruchte der Staat in Deutschland Steuern (Einzahl: Steuer) mit einem geschätzten Aufkommen von gut 449 Milliarden Euro (G€) weit mehr als ein Viertel der gesamtwirtschaftlichen Leistung für sich. Hinter dieser Summe verbergen sich

über 40 Einzelsteuern, deren Aufkommen Bund, Ländern und Gemeinden sowie der EU zufließen. Die einzelnen Gebietskörperschaften werden damit in die Lage versetzt, einen großen Teil ihrer öffentlichen Aufgaben und Ausgaben zu bestreiten. Steuern dienen jedoch nicht nur diesem fiskalischen Zweck. Der moderne Staat setzt sie auch zur Konjunktursteuerung, als Instrument der Einkommens- und Verteilungspolitik sowie in jüngster Zeit verstärkt als Lenkungsinstrument zur Beeinflussung der Verhaltens- und Konsumgewohnheiten ein, zum Beispiel im Umweltschutz. Steuern sind Zwangsabgaben, die Kraft staatlicher Finanzhoheit erhoben werden. Wer Steuern zahlt, hat keinen Anspruch auf eine direkte Gegenleistung des Staates - wie es zum Beispiel bei Gebühren der Fall ist. Steuern dienen "allgemein" zur Erzielung staatlicher Einnahmen, eine Zweckbindung für bestimmte Staatsaufgaben gibt es in der Regel nicht ("Nonaffektationsprinzip"). Allerdings werden zum Beispiel die Einnahmen aus der so genannten Ökosteuer zweckgebunden zur Finanzierung der Rentenversicherung eingesetzt. Steuern können jedoch auch für nichtfiskalische Ziele eingesetzt werden. Diese "Lenkungssteuern" gewinnen in jüngster Zeit gerade bei der Diskussion um die Ökosteuern an Bedeutung.

Die wichtigsten Steuerquellen sind die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer mit 141 Milliarden Euro (G€ in 2001), die Mehrwertsteuer mit 139,5 Milliarden Euro, die Mineralölsteuer mit 40,5 Milliarden Euro und die Gewerbesteuer mit 24 Milliarden Euro.

---> Siehe auch:
"Steuern" findet sich im NACE Code "75.11"
- - Allgemeine öffentliche Verwaltung
- - · Einzug von Steuern und Abgaben auf Waren, Steuerfahndung

"Steuern" findet sich im WZ2003 Code "31.20.0"
- - Tafeln zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung (nicht für das drahtgebundene Fernmeldewesen)

Ähnliche Artikel

Steuern auf allerwelt-lexikon.de■■■■■■■■■■
Zu dem Begriff Steuern gibt es mehrere Definitionen, die im folgenden aufgeführt werden: 1) Mehrzahl . . . Weiterlesen
Verbrauchsteuer ■■■■■■■■■■
Eine Verbrauchsteuer knüpft sich im Gegensatz zu der Lohnund Einkommensteuer nicht an die Einkommensentstehung, . . . Weiterlesen
Steuerwettbewerb ■■■■■■■■■■
Unter einem Steuerwettbewerb versteht man die Bemühungen von Staaten, über die optimale Gestaltung . . . Weiterlesen
Steuer ■■■■■■■■■■
Die Steuer ist eine Abgabe an den Staat (genauer: an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen) ohne Anspruch . . . Weiterlesen
Steuerzahler ■■■■■■■■■
Steuerzahler bezeichnet im Finanzen Kontext eine Person oder juristische Person, die gesetzlich verpflichtet . . . Weiterlesen
Steuer auf industrie-lexikon.de■■■■■■■■■■
Die Steuer ist eine vom Staat erhobene Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung. Damit . . . Weiterlesen
Bemessungsgrundlage ■■■■■■■■■
Die Bemessungsgrundlage bezeichnet im Finanzen Kontext den Wert, der als Grundlage für die Berechnung . . . Weiterlesen
Öffentliche Finanzen ■■■■■■■■■
Im Finanzen Kontext beziehen sich Öffentliche Finanzen auf das Studium und die Verwaltung der Einnahmen . . . Weiterlesen
Buchhaltung ■■■■■■■■
Die vielseitige Herausforderung der Buchhaltung betrifft die korrekte Aufzeichnung und Dokumentation . . . Weiterlesen
Finanzielle Ressourcen auf allerwelt-lexikon.de
Finanzielle Ressourcen bezeichnen alle Formen von Geldmitteln oder Vermögenswerten, die einem Individuum, . . . Weiterlesen