Unter Eigenfinanzierung versteht man die Finanzierung durch eigene haftende Mittel. Hierzu gehören im Zuge einer Gewinnthesaurierung die einbehaltenen Gewinne und durch Erweiterung des Eigenkapitals neu erworbenes Beteiligungskapital.

Die Eigenfinanzierung ist vorzuziehen, wenn damit langfristige Investitionen (Erwerb neuer Beteiligungen, Immobilien, Anlagegüter, etc.) getätigt werden sollen.

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