Eine Dividendengarantie ist bei Vorzugsaktien, die im Gegensatz zu Stammaktien bei einer Hauptversammlung kein Stimmrecht haben, eine Zusicherung der AG, dass einen Mindestdividende garantiert wird.

In schlechten Jahren muß zwar keine Dividendenausschüttung stattfinden, es werden jedoch in besseren Jahren zuerst die Aktien mit Dividendengarantie bedient, bevor Stammaktien eine Dividendenzahlung erhalten. Der Anspruch auf die Dividende bei den Vorzugsaktien verfällt nicht, sondern kann in den folgenden Jahren nachgezahlt werden.

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