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Die Dividende ist ein jährlich auszuschüttender Teil des Gewinns pro Aktie. Die Dividende stammt (meist) aus dem versteuerten Reingewinn des Unternehmens. Die Höhe wird vom Vorstand vorgeschlagen und auf der Hauptversammlung festgesetzt bzw. bestätigt.


Weitere Definition:
Die Dividende ist der Gewinn, der anteilig für eine Aktie von der Aktiengesellschaft ausgeschüttet wird. Die Dividende entspricht nicht dem Gesamtgewinn einer AG, da der Ausschüttungsbetrag vor der Auszahlung durch Rückstellungen o.ä. reduziert wird. Über die Dividendenhöhe und ihre Auszahlung entscheidet die Hauptversammlung des Unternehmens. Während in England und den USA die Dividende auch quartalsweise ausgezahlt wird (Quartalsdividende), wird in Deutschland die Dividende in der Regel jährlich gezahlt.

Weitere Informationen zur Dividende.


Andere Definition:

Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre oder eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet; wobei der Gesetzgeber den Begriff Dividende nicht verwendet, sondern dies in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz als auszuschüttender Betrag bezeichnet. Bei der GmbH spricht man statt von einer Dividende von einer Gewinnausschüttung.
Die Ausschüttungen von Investmentfonds werden zwar manchmal als "Dividende" bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch Zinsen enthalten sein können. Die Ausschüttungen von Genussscheinen eines Unternehmens sind zwar selbst keine Dividenden, werden aber gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie desselben Unternehmens gekoppelt.

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