Eine Rückstellung ist eine Verbindlichkeit, die jedoch in der Höhe und der Fälligkeit nach noch unbekannt ist. Unternehmen dürfen zu Lasten der Ertragslage (Gewinn schmälernd) Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden, auch wenn die Details dazu noch nicht sicher ist.

In der Praxis werden häufig Rückstellungen für Pensionen (Pensionsrückstellungen) oder ähnliche Verpflichtungen, Steuernachzahlungen, Prozesskosten, Schadenersatzforderungen oder für unterlassene Aufwendung für Instandhaltung gebildet.
Solche begründeten Rückstellungen müssen aufgelöst oder korrigiert werden, wenn die Gründe sich änderten oder wegfielen.