Unter einer Kapitalbeteiligung versteht man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. Der Eigentümer dieser Anteile (Teilhaber) wird je nach Rechtsform als Aktionär (AG), Gesellschafter (GmbH, GbR), Komplementär (KG), Kommanditist (KG) bezeichnet.

Typisch für den Teilhaber ist, dass er das Risiko des wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens trägt. Das unterscheidet ihn vom Darlehnsgeber, der unabhängig von der finanziellen Situation des Unternehmens, die Rückzahlung des Darlehens verlangen kann.

Ähnliche Artikel

Gesellschafter ■■■■■■■■■■
Der Gesellschafter ist der (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens. Je nach Haftungsumfang wird er auch . . . Weiterlesen
Personengesellschaft ■■■■■■■■■
Der Begriff Personengesellschaft fasst die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft . . . Weiterlesen
Unternehmen ■■■■■■■■
Ein Unternehmen ist ein wirtschaftliche Einheit mit folgenden EigenschaftenDas Streben nach Gewinn, Die . . . Weiterlesen
Kapitalstruktur ■■■■■■■
Kapitalstruktur im Finanzen Kontext bezieht sich auf die Zusammensetzung der Finanzierungsquellen eines . . . Weiterlesen
Abandonnement ■■■■■■■
Der Begriff Abandonnement (frz.: Abtretung) beschreibt die (entgeltliche) Preisgabe von Rechten. Nach . . . Weiterlesen
Aktie ■■■■■■■
Ein Aktie ist ein handelbares Wertpapier, das einen Anteil am Eigenkapital eines Unternehmens repräsentiert. . . . Weiterlesen
Gesellschaft ■■■■■■■
Eine Gesellschaft in der Wirtschaft ist eine nach bestimmten gesetzlichen Regeln festgelegte Organisation. . . . Weiterlesen
Vollhafter ■■■■■■■
Vollhafter bezeichnet im Finanzenkontext eine Person oder juristische Person in einer Gesellschaft, die . . . Weiterlesen
Finanzinstrument ■■■■■■
Finanzinstrument (englisch financial instrument) ist ein Rechtsbegriff, mit dem im Finanzwesen alle Ansprüche, . . . Weiterlesen
Liquidation ■■■■■■
Die Liquidation ist ein Begriff, der im Finanzwesen eine wichtige Rolle spielt. Sie bezieht sich auf . . . Weiterlesen