Als Altaktionär werden diejenigen Aktionäre einer Aktiengesellschaft bezeichnet, die vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe von jungen Aktien bereits alte Aktien besessen haben. Altaktionäre sind die bisherigen Gesellschafter einer Aktiengesellschaft. Der Begriff wird unter anderem bei einem Börsengang wie etwa bei Kapitalerhöhungen verwendet, um sie von den neuen Aktionären junger Aktien zu unterscheiden. Den Altaktionären steht gemäß § 186 AktG ein Bezugsrecht auf junge Aktien zu, das ihnen im Verhältnis zu den alten Aktien (Bezugsverhältnis) einen Verwässerungsschutz für ihre alten Aktien ermöglicht.

Ein Altaktionär ist somit eine Person oder eine Organisation, die bereits vor einer bestimmten Transaktion Aktien eines Unternehmens besitzt. Diese Transaktion kann zum Beispiel eine Neuemission von Aktien, eine Kapitalerhöhung oder eine Übernahme sein. Im Gegensatz dazu werden Personen oder Organisationen, die nach der Transaktion Aktien erwerben, als Neuaktionäre bezeichnet.

Hier sind einige Beispiele, die erklären, wer Altaktionäre sein können und wie sich ihre Positionen in verschiedenen Szenarien verändern können:

  1. Kapitalerhöhung: Wenn ein Unternehmen beschließt, mehr Aktien auszugeben, um zusätzliches Kapital zu beschaffen, können Altaktionäre entscheiden, ob sie ihre bestehenden Aktien behalten oder zusätzliche Aktien erwerben möchten. Wenn sie sich für den Kauf zusätzlicher Aktien entscheiden, wird ihre Beteiligung am Unternehmen entsprechend erhöht.

  2. Übernahme: Wenn ein anderes Unternehmen ein Übernahmeangebot für ein Unternehmen abgibt, halten Altaktionäre bereits Aktien des Zielunternehmens, während potenzielle Neuaktionäre das Übernahmeangebot nutzen können, um neue Aktien zu erwerben. Wenn die Übernahme erfolgreich ist, können Altaktionäre wählen, ihre Aktien zu verkaufen oder sie in Aktien des übernehmenden Unternehmens umzutauschen.

  3. Börsengang: Wenn ein Unternehmen beschließt, an die Börse zu gehen und Aktien für die Öffentlichkeit verfügbar zu machen, sind Altaktionäre normalerweise diejenigen, die bereits vor dem Börsengang Aktien des Unternehmens besitzen. Neuaktionäre können sich für den Kauf von Aktien während des Börsengangs entscheiden.

  4. Dividendenausschüttung: Altaktionäre können von einer Dividendenausschüttung profitieren, wenn das Unternehmen beschließt, einen Teil seines Gewinns an die Aktionäre zurückzugeben. Neuaktionäre, die nach dem Stichtag für die Ausschüttung Aktien erwerben, haben keinen Anspruch auf die Dividende.

Insgesamt haben Altaktionäre eine längere Geschichte und ein stärkeres Engagement in einem Unternehmen als Neuaktionäre, da sie in der Regel eine längere Haltedauer und damit verbundene Vorteile wie Stimmrechte und Dividendenausschüttungen haben.

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