Eine juristische Person ist ein Rechtsgebilde, das einer natürlichen Person gleichgestellt ist, also ebenfalls Rechte erwerben und Pflichten haben kann.

Diese Person ist damit rechtsfähig. Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die zusammengeschlossen werden, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Es gibt juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Juristische Personen des privaten Rechts sind der eingetragene Verein (eV), die eingetragene Genossenschaft (eG), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind die Körperschaften (z.B. Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten (z.B. Deutsche Bundesbank) und Stiftungen (z.B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz) des öffentlichen Rechts.

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