Der Kassakurs (auch Einheitskurs) wird im amtlichen Handel gegen 12:00 Uhr mittags festgestellt und wird für Orders (bei 50-Euro Nennwert Aktien) von weniger als 50 Stück verwandt.

Ein Anleger kann aber auch bei einer Order von mehr als 50 Aktien die Abwicklung zum Kassakurs verlangen.

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