Als Mindestschluss bezeichnet man die gehandelte Wertpapiermenge, die erreicht sein muss, damit eine Kursnotierung erfolgt.

Bei Aktien beschrieb er die Anzahl der notwendigen Aktien, z.B. 50 Aktien; bei Anleihen den Nominalbetrag, z.B. € 1.000,00. Die meisten Aktien haben heute einen Mindestschluss von einer Aktie. 2011 wurde der Mindestschluss abgeschafft.

Ähnliche Artikel

Nominalbetrag ■■■■
Der Nominalbetrag, auch als Nennwert oder Nennbetrag bezeichnet, ist der angegebene oder festgelegte . . . Weiterlesen
OTC ■■■■
Im Finanzkontext steht 'OTC' für 'Over-the-Counter' und bezieht sich auf den Handel mit Finanzinstrumenten, . . . Weiterlesen
Broker auf allerwelt-lexikon.de■■■
Ein Broker ist im Wertpapiergeschäft derjenige, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt. Er fungiert . . . Weiterlesen
Abgeld ■■■
Das Abgeld (Disagio) ist der Unterschied zwischen dem Emissionskurs und dem höheren Nennwert bzw. Rückzahlungskurs . . . Weiterlesen
Wandelung ■■■
Die Wandelung bezeichnet den gesetzlichen Anspruch eines Käufers, bei Mängeln an der gelieferten Wareden . . . Weiterlesen
Disagio ■■■
Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann . . . Weiterlesen
Evergreen-Fonds ■■■
Evergreen-Fonds sind offene Fonds ohne definierte Laufzeit und Volumen. Es können zur Kapitalbeschaffung . . . Weiterlesen
Kauf ■■■
Der Kauf ist die einem Kaufvertrag zugrunde liegende Handlung. Jeder Kauf besteht aus dem Angebot (meist . . . Weiterlesen
Marktteilnehmer ■■■
Als Marktteilnehmer werden Anbieter und Nachfrager an einer Börse oder ähnlich strukturierten Markt . . . Weiterlesen
Finanzplanung ■■■
Finanzplanung ist der Prozess der Erstellung eines Finanzplans eines Unternehmens, Staates oder Privathaushalts. . . . Weiterlesen