Die Abfindungsbilanz ist eine Außerordentliche Bilanz eines Unternehmens als Grundlage der Berechnung und Festlegung von Abfindungen.

Die Erstellung einer Abfindungsbilanz ist ein aufwendiges Verfahren (wie jede Bilanzerstellung) und wird dabei normalerweise nicht bei jedem Ausscheiden eines abfindungsberechtigten Mitarbeiters erstellt.

Üblicherweise sind folgende Kriterien erforderlich

  • ein wesentlicher Gesellschafter verlässt das Unternehmen
  • für die Wertermittlung wurden keine besonderen Vorkehrungen getroffen
  • ein Angebot der verbleibenden Gesellschafter an den Ausscheidenden bzw. dessen Erben wurde abgelehnt

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