Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung (oder Übertragung von Rechten) zur Abgeltung von Rechtsansprüchen.

Beispiele: Wer freiwillig der Auflösung eines Vertrages zustimmt, bekommt eine Abfindung zur Abgeltung aller aus dem Vertrag erwachsenen Rechte.

Keine Abfindungen sind Zahlungen, die einen Schaden kompensieren sollen (Schadenersatzzahlung). Der Schaden selbst ist kein Rechtsanspruch.


Andere /Weitere Definition:
Eine Abfindung (außenstehender Aktionäre) ist eine Findet eine Übernahme einer AG durch eine andere zu mindestens 95 % statt (Eingliederung), so ist die kaufende Gesellschaft zu der Zahlung einer angemessenen Abfindung an die freien Aktionäre verpflichtet. Dies kann in Form eines Aktientauschs geschehen, d.h. die Aktionäre des gekauften Unternehmens erhalten Aktien der kaufenden Gesellschaft, oder sie erhalten eine Barabfindung.