Der Freiverkehr ist ein seit dem 1. Mai 1987 durch Zusammenfassung der bis dahin existierenden Marktsegmente "geregelter Freiverkehr" und "ungeregelter Freiverkehr" neu entstandenes Börsensegment.

Gegenüber dem amtlichen Handel und dem Geregelten Markt gibt es hier deutlich erleichterte Zulassungsvoraussetzungen. Über die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr entscheidet ein besonderer Ausschuss an der jeweiligen Börse. Es erfolgt keine förmliche Zulassung zum Handel. Im Gegensatz zum amtlichen Handel und Geregelten Markt erfolgt die Aufnahme in den Freiverkehr nicht auf Antrag des Unternehmens, sondern aufgrund eines seitens der Freimakler vermuteten Handlungsbedarfs. Der Emittent kann der Einbeziehung allerdings widersprechen.

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