Der Zwischengewinn ist der Ertragsanteil aus bestimmten Zinseinnahmen, die dem Anleger bei Rückgabe, Veräußerung oder Abtretung in- und ausländischer Fondsanteile zuzurechnen sind und dem Anteilwert zufließen.

Seit dem 1. Januar 1994 unterliegen die sogenannten Zwischengewinne auch der Einkommensteuer. Zwischengewinne unterliegen - wie ausgeschüttete oder thesaurierte Fondserträge - der Zinsabschlagsteuer.

Ähnliche Artikel

Evergreen-Fonds ■■■
Evergreen-Fonds sind offene Fonds ohne definierte Laufzeit und Volumen. Es können zur Kapitalbeschaffung . . . Weiterlesen
Ausgabepreis ■■■
Der Ausgabepreis errechnet sich aus dem Rücknahmepreis zuzüglich einem Ausgabeaufschlag und stellt . . . Weiterlesen
Privatanleger ■■■
Der Begriff "Privatanleger" bezieht sich auf eine Einzelperson oder eine private Haushaltsgruppe, die . . . Weiterlesen
Anlageobjekt ■■■
Anlageobjekt bezieht sich im Finanzen Kontext auf einen Vermögenswert, der mit der Absicht erworben . . . Weiterlesen
Fondsertrag ■■■
Fondsertrag im Finanzen Kontext bezieht sich auf die Rendite, die Investoren aus ihrer Beteiligung an . . . Weiterlesen
Fondsmanagement ■■■
Fondsmanagement bezieht sich im Finanzen Kontext auf den Prozess der Überwachung, Auswahl und Verwaltung . . . Weiterlesen
Ausgabeaufschlag ■■■
Ein Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die beim Erwerb von Fondsanteilen anfällt. Sie ist . . . Weiterlesen
Abtretung ■■■
Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet. Abgetreten werden können u. a. Ansprüchen aus Lebensversicherungen, . . . Weiterlesen
Betriebsaufgabe ■■■
Unter Betriebsaufgabe versteht man die Auflösung des Betriebs mit der Folge, dass der Betrieb als selbständiger . . . Weiterlesen
Steuern ■■■
Im Haushaltsjahr 2001 beanspruchte der Staat in Deutschland Steuern (Einzahl: Steuer) mit einem geschätzten . . . Weiterlesen