Das Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften - KAGG - besteht seit 1957 und dient dem Schutz der Anleger.

Es verpflichtete die Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze, z. B. der Risikostreuung. Es wurde 2003 durch das Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt.

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