Ein Orderstatus ist eine bankeninterne Bezeichnungen für eine erhaltene Wertpapierorder.

Bestätigt
Die Order wurde bereits an die Börse weitergeleitet und als ausgeführt bestätigt.

Eine Orderstreichung ist nicht mehr möglich.

Unbestätigt

Unbestätigte Order heißt, dass diese Order noch nicht an die Börse weitergeleitet wurde. Eine Orderstreichung ist möglich.


Abgerechnet

Die Order wurde bereits ausgeführt und über das Kundenkonto abgerechnet. Die Streichung der Order ist nicht mehr möglich.

Gelöscht

Die Order wurde vom Kunden gestrichen oder von der Bank/Börse gelöscht.

An Börse weitergeleitet

Diese Order wurde an die Börse weitergeleitet.

Ähnliche Artikel

Kompensation ■■■■■■
Eine Kompensation im Wertpapiergeschäft bedeutet, dass eine Bank die Abwicklung von Käufen und Verkäufen . . . Weiterlesen
Factoring ■■■
Das Factoring ist ein Vertragsverhältnis zwischen i. d. R. einem Lieferanten und einer auf diesen Geschäftsbereich . . . Weiterlesen
Bank ■■■
Eine Bank ist ein privater oder öffentlich-rechtlicher Wirtschaftsbetrieb, der Geldgeschäfte betreibt. . . . Weiterlesen
Aktivseite ■■■
nglish: AssetDie Aktivaauch Aktivseite oder Aktiven genanntzeigen die Verwendung der Finanzmittel auf . . . Weiterlesen
Online-Banking ■■■
Online-Banking bezieht sich auf die elektronische Verwaltung von Bankkonten und finanziellen Transaktionen . . . Weiterlesen
Verkaufsauftrag ■■■
Verkaufsauftrag im Finanzen Kontext bezieht sich auf eine Anweisung eines Anlegers an einen Broker oder . . . Weiterlesen
Auktion ■■■
Eine Auktion ist eine Handelsform an einer Börse, in der durch Sammlung und Berücksichtigung aller . . . Weiterlesen
Zahlungsverkehr ■■■
Zahlungsverkehr bezieht sich auf alle Prozesse und Methoden, die mit der Übertragung von Geld zwischen . . . Weiterlesen
Personensicherheit ■■■
Die Personensicherheit ist eine mögliche Form der Kreditsicherung. Hierbei garantiert (bürgt) eine . . . Weiterlesen
Kreditgeber ■■
Der Kreditgeber (auch Darlehensgeber) ist derjenige, der bereit ist, jemandem (dem Kreditnehmer) einen . . . Weiterlesen