Eine Kompensation im Wertpapiergeschäft bedeutet, dass eine Bank die Abwicklung von Käufen und Verkäufen des selben Wertpapiers ohne die Börse durchführt.
In Deutschland haben sich die Banken freiwillig verpflichtet, im Rahmen des Börsenzwangs auch solche Order über die Börse auszuführen, für die eine Kompensation möglich ist. Eine Kompensation ist nur erlaubt, wenn der Kunde dies ausdrücklich gestattet. Siehe: Börsenzwang