Von Überschuldung spricht man, wenn die Verbindlichkeiten den Gesamtbestand an Forderungen und Beständen überschreiten. Dann ist ein Unternehmen überschuldet. In diesem Fall muss bei einer Kapitalgesellschaft das Konkursverfahren eingeleitet werden.


Andere Definition:
Wenn das Vermögen einer Gesellschaft die Schulden nicht mehr deckt, liegt Überschuldung vor. In diesem Fall sind Vorstände bzw. Geschäftsführer dazu verpflichtet, spätestens nach drei Wochen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren zu beantragen. Auch Gläubiger können einen Antrag auf Eröffnung dieses Verfahrens stellen

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