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Der Begriff des Gläubigers kommt vom lateinischen credere (glauben). Ein Gläubiger glaubt also dem Schuldner, dass dieser das erhaltene Darlehen zurück zahlen wird.

Im Schuldrecht wird als Gläubiger bezeichnet, wer von einem anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Schuldverhältnis bezeichnet. Die Gesamtheit derjenigen, die Forderungen gegenüber dem Schuldner haben, wird als Gruppe der Gläubiger bezeichnet. Zur Durchsetzung machen diese einen Anspruch geltend.

In der Zwangsvollstreckung ist derjenige (Vollstreckungs-)Gläubiger, der aus einem vollstreckbaren Titel vollstreckt. (Vollstreckungs-)Schuldner ist derjenige, gegen den aus dem vollstreckbaren Titel vollstreckt wird.

Im schweizerischen Sprachgebrauch hat der Begriff "Gläubiger" in einer Betreibung lediglich die Bedeutung "Betreibender"- Mit anderen Worten ist Gläubiger diejenige Person, deren Forderung vollstreckt, zu deren Gunsten also das Schuldbetreibungsverfahren durchgeführt werden soll.

Im Insolvenzverfahren vertreten die Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich. Hauptorgan ist die so genannte Gläubigerversammlung, § 74 InsO. Die Gläubigerversammlung trifft die wesentlichen Entscheidungen im Insolvenzverfahren. Daneben kann von der Gläubigerversammlung noch ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden, der den Insolvenzverwalter bei der Durchführung seiner Aufgaben unterstützen und überwachen soll, § 69 InsO.

Der Gläubiger wird häufig mit dem wirtschaftlich Berechtigtem gleichgesetzt. Obwohl die Gläubigereigenschaft und die wirtschaftliche Berechtigung häufig in einer Person zusammenfallen können, ist ein Auseinanderfallen beider Eigenschaften durchaus möglich.

Beschreibung

Ein Gläubiger ist eine Person oder Institution, die einem anderen Geld oder Vermögenswerte leiht. Im Finanzkontext bezieht sich ein Gläubiger auf jemanden, der einer anderen Partei Geld im Austausch gegen ein zukünftiges Rückzahlungsversprechen gibt. Gläubiger haben das Recht, die Rückzahlung ihres Geldes mit Zinsen gemäß den vereinbarten Bedingungen einzufordern. Sie sind auch berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihr Geld zurückzuerhalten, falls der Schuldner zahlungsunfähig wird.

Anwendungsbereiche

  • Kreditvergabe
  • Anleiheemissionen
  • Hypothekenfinanzierung
  • Factoring
  • Handelskredite

Risiken

  • Ausfallrisiko
  • Zinsänderungsrisiko
  • Währungsrisiko
  • Risiko der vorzeitigen Rückzahlung
  • Kontrahentenrisiko

Beispiele

Beispielsätze

  • Der Gläubiger forderte die Rückzahlung des Darlehens.
  • Als Gläubiger hatte sie das Recht, Zinsen von ihrem Schuldner zu verlangen.
  • Die Gläubiger stimmten einer Umstrukturierung der Schulden zu.

Ähnliche Begriffe

  • Darlehensgeber
  • Kreditgeber
  • Anleihegläubiger
  • Hypothekengeber

Artikel mit 'Gläubiger' im Titel

  • Anleihegläubiger: Anleihegläubiger im Finanzenkontext bezieht sich auf eine Person oder eine Institution, die eine Anleihe oder ein anderes festverzinsliches Wertpapier hält
  • Gläubigerschutz: Gläubigerschutz im Finanzen Kontext bezieht sich auf rechtliche und vertragliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Interessen von Gläubigern – also Personen oder Institutionen, die Geld verliehen haben – zu schützen

Zusammenfassung

Ein Gläubiger ist eine Person oder Institution, die Geld oder Vermögenswerte an einen Schuldner leiht und das Recht auf Rückzahlung mit Zinsen hat. Die Anwendungsbereiche umfassen Kreditvergabe, Anleiheemissionen, Hypothekenfinanzierung und Factoring. Risiken für Gläubiger sind Ausfallrisiko, Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko. Beispiele für Gläubiger sind Banken, Investoren und Factoring-Unternehmen.

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