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Die Passiva - auch Passivseite oder Passiven genannt - bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjekts und sind als legaldefinitorisch in § 266 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Die Passivseite stellt die Mittelherkunft eines Unternehmens dar. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis das Vermögen eines Unternehmens durch Fremdkapital finanziert ist.

In finanziellen Kontext bezieht sich die Passivseite auf den Teil eines Bilanzs, der angibt, woher das Vermögen eines Unternehmens, einer Regierung oder einer Person stammt. Es umfasst alle Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen.

Einige Beispiele für die Passivseite einer Bilanz sind:

Es ist wichtig zu beachten, dass eine ausgewogene Bilanz sowohl eine starke Aktivseite als auch eine gut gestaltete Passivseite umfassen sollte, um das finanzielle Risiko zu minimieren und den potenziellen Erfolg zu maximieren. Eine Überprüfung der Passivseite einer Bilanz kann helfen, potenzielle finanzielle Risiken zu identifizieren und sicherzustellen, dass das Unternehmen oder die Person in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

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