Die Prospekthaftung ist eine Haftung der für die Emission verantwortlichen Stellen für die Korrektheit des Emissionsprospektes.

Stellt sich heraus, dass im Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht wurden, haftet der Emittent und das Konsortium für entstandene Schäden.

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